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   BFH, 16.06.1994 - V R 98/92   

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https://dejure.org/1994,16995
BFH, 16.06.1994 - V R 98/92 (https://dejure.org/1994,16995)
BFH, Entscheidung vom 16.06.1994 - V R 98/92 (https://dejure.org/1994,16995)
BFH, Entscheidung vom 16. Juni 1994 - V R 98/92 (https://dejure.org/1994,16995)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Abweisung des Abzugs von Vorsteuerbeträgen unter Berufung auf eine fehlende Unternehmereigenschaft ohne Zeugenvernehmung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 740
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.07.1991 - V R 86/87

    Angehörige von Automobilwerken sind beim Verkauf von sog. Jahreswagen

    Auszug aus BFH, 16.06.1994 - V R 98/92
    Nachhaltigkeit ist anhand einer Reihe verschiedener Kriterien zu beurteilen, die je nach dem Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung dafür oder dagegen sprechen (Senatsurteil vom 18. Juli 1991 V R 86/87, BFHE 165, 116, BStBl II 1991, 776).
  • BFH, 19.10.1978 - V R 39/75

    Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungen, die auf eine Scheinfirma lauten

    Auszug aus BFH, 16.06.1994 - V R 98/92
    Das FG geht unter Berufung auf das BFH-Urteil vom 19. Oktober 1978 V R 39/75 (BFHE 127, 71, BStBl II 1979, 345) davon aus, der den Vorsteuer abzug begehrende Unternehmer trage die objektive Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1980.
  • BFH, 19.07.1984 - IX R 16/81

    Revision - Mehrfache Einlegung - Entscheidung über mehrfach eingelegte Revision -

    Auszug aus BFH, 16.06.1994 - V R 98/92
    Denn bei mehrfacher Revisionseinlegung gegen dasselbe Urteil ist einheitlich über ein einziges Rechtsmittel zu entscheiden und das gesamte Vorbringen entsprechend zu berücksichtigen (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 19. Juli 1984 IX R 16/81, BFHE 141, 467, BStBl II 1984, 833).
  • BFH, 29.09.2022 - V R 29/20

    Vorsteuerabzug und private Verwendung im Rahmen eines Ehegatten-Vorschaltmodells

    Das Unterhalten eines Geschäftslokals oder Büros gehört zwar zu den für eine unternehmerische Tätigkeit sprechenden Indizien (vgl. BFH-Urteil in BFHE 182, 388, BStBl II 1997, 368, unter II.1.a), allein das Fehlen eines Geschäftslokals oder Büros führt aber im Rahmen der Gesamtwürdigung nicht zur Verneinung der wirtschaftlichen Tätigkeit (BFH-Urteile vom 16.06.1994 - V R 98/92, BFH/NV 1995, 740, unter II.4.b, sowie vom 13.02.1992 - V R 112/87, BFH/NV 1993, 53, unter II.b).
  • FG Münster, 20.03.2001 - 15 K 4579/98

    Abzugsfähigkeit der Umsatzsteuer als Vorsteuer bei der Erbringung von

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  • FG Münster, 20.02.2001 - 15 K 6920/98

    Anwendbarkeit der Null-Regelung bei Rechnungen von Scheinfirmen; Abzugsfähigkeit

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  • FG Münster, 17.07.2001 - 15 K 7089/99

    Vorsteuerabzug aus Rechnungen einer im Ausland ansässigen Domizilgesellschaft

    Das Fehlen von Geschäftsräumen einer GmbH schließt weder deren Leistungstätigkeit als solche noch deren Nachhaltigkeit aus und beweist deshalb nicht das Fehlen der Unternehmereigenschaft (vgl. BFH in BFH/NV 1995, 740).
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